Vorgehensweise
Eine ambulante Psychotherapie aufzunehmen, stellt für manche eine große Hürde dar. In der Regel leiden viele Patienten schon seit längerem an ausgeprägten psychischen Syptomen verschiedenster Art (siehe Krankheitsbilder). Sie erleben sich sehr angespannt, unruhig, machen sich Sorgen oder haben Schwierigkeiten im Kontakt mit anderen Menschen. Hinzukommen traumatisierende Erlebnisse in der Vergangenheit, aber oft auch ein Überfordertsein im Alltag. Nicht selten bestehen körperliche Beschwerden und Probleme der Alltagsbewältigung (am Arbeitsplatz, finanzielle Sorgen, in der Familie und Partnerschaft).
Im Rahmen einer verhaltenstherapeutischen Behandlung stehen zunächst die Veränderung der krankheitswertigen Symptome im Vordergrund. Im späteren Verlauf der Therapie wird aber die Bearbeitung der biografischen Ereignisse an Bedeutung gewinnen.
Wenn Sie eine verhaltenstherapeutische Behandlung beginnen möchten, dann wird zunächst im Rahmen der Sprechstunde und den so genannten probatorischen Sitzungen geklärt, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll und notwendig ist. Ich werde Sie zunächst nach Ihren Beschwerden fragen, wann diese zum erstenmal aufgetreten sind und welche Bedeutung diese Probleme für Sie bei der Bewältigung Ihres Alltags haben. Dabei werde ich eine erste diagnostische Einschätzung vornehmen, um abzuklären ob eine Indikation für eine Psychotherapie als Kassenleistung (gesetzlich, Beihilfe oder Privatleistung) gegeben ist. Ferner gilt es gegenseitig herauszufinden, ob wir beide - Sie, aber auch ich als Ihr Therapeut - uns eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellen können. Eine wichtige Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist natürlich auch die Schweigepflicht, der ich als Ihr Therapeut selbstverständlich unterliege. Von daher ist es mir auch nicht möglich ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis mit Angehörigen zu sprechen. Auf Wunsch können Sie aber gerne Ihren Partner in eine therapeutische Sitzung mitbringen, dies hilft oft gegenseitiges Vertrauen zu festigen.
Sobald alle Formalitäten geklärt sind, werden wir einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zunächst in der Regel 24 Einzelsitzungen (2x 12). Bis zu 80 verhaltens-therapeutische Sitzungen können durch entsprechende Verlängerungen bewilligt werden.
Die private Krankenversicherung hat oft sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen mit ihren Versicherungsnehmern abgeschlossen. Oft ist es für eine private Versicherung wichtig, ob Ihr Therapeut eine Kassenzulassung hat, approbiert und im Arztregister eingetragen ist und in eigener Praxis arbeitet. Alle Voraussetzungen hierfür erfülle ich. Meist erwarten die privaten Krankenversicherungen von mir - als Ihr Therapeut - vor Aufnahme (aber nach den probatorischen Sitzungen) einen ausführlichen Bericht zur Begründung der Indikation für eine Verhaltenstherapie. Gerne helfe ich Ihnen hierbei. Auch die Beihilfe erwartet bei mehr als 10 Stizungen einen solchen Bericht.
Nach Kostenzusage durch die Krankenversicherung können wir unsere gemeinsame Arbeit beginnen. Zunächst besprechen wir gemeinsam die diagnostische Einschätzung, die Behandlungsziele und den Behandlungsablauf. Wir arbeiten in der Regel einmal pro Woche zu einem mit Ihnen vorher festgelegten, fortlaufenden Termin. Da diese Termine nur für Sie reserviert sind, erwarte ich natürlich im Verhinderungsfall eine rechtzeitige Absage. Ziel unserer gemeinsamen Arbeit ist vor allem, dass es Ihnen besser geht und Sie zunehmend in der Lage sind Ihre Probleme selbständig zu meistern (Selfmanagement).
Zur Beendigung der Therapie werden wir uns noch ausreichend Zeit nehmen, das bisher Erreichte zu festigen und für die Zeit nach Ihrer Psychotherapie Pläne für ein weiteres Vorgehen zu machen (Rückfallprophylaxe).